Christine Ruge-Waldmann

Christine Ruge-Waldmann

  • Fachanwältin für Familienrecht

  • Fachanwälltin für Medizinrecht

  • Zertifizierte Mediatorin

  • Rechtsanwältin seit 1993

  • Studium an den Universitäten Freiburg und Genf

  • Stiftungsrat der Bürgerstiftung Baden-Baden

Ich bin erfolgreich, wenn Sie wieder ins Gespräch kommen und gemeinsam auseinander gehen

Mediation - was ist das eigentlich?

  • Mediation bedeutet Vermittlung bei Konflikten. Ein häufig verwendetes Bild ist das einer Brücke. Der Mediator hilft eine Brücke zu bauen, in dem er mit den Beteiligten persönliche Interessen, Bedürfnisse und Emotionen klärt und danach fragt, was der eigene Beitrag daran sein könnte, eine Brücke entstehen zu lassen.

Was kann ich erreichen?

  • Mit Mediation gehen Sie aufeinander zu und gewinnen Handlungsfähigkeit. Mediation bedeutet Verständigung, da sie zur einvernehmlichen Konfliktlösung führt. Der Mediator schafft den Rahmen für Schutz, Respekt und Wertschätzung. Sie richten Ihren Blick auf das, was Sie brauchen und drücken aus, was Ihnen wirklich wichtig ist. Sie bestimmen selbst, was das Ergebnis sein soll und ob das Ergebnis schriftlich festgehalten wird. Der Mediator achtet auf verständliche und eindeutige Formulierungen und bereitet falls Formbedürftigkeit besteht eine notarielle Urkunde vor.

Was erwartet mich?

  • Interessen sind nicht immer gleich, manchmal sogar grundverschieden. Konflikte sind oft unvermeidbar. Das muss aber nicht zwingend schädlich sein. Ein frühzeitiger Meinungsaustausch wirkt einer Eskalation entgegen. Ein Streit kann durch Mediation innerhalb kurzer Zeit beendet werden. Der Mediator ist neutral und hat keine Entscheidungsbefugnis, er ist für alle Beteiligten da. Er leitet strukturiert die Verhandlung und hilft Interessen wechselseitig zu erkennen und zu berücksichtigen.

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

  • Auftragsklärung
    Das Verfahren der Mediation wird erklärt und die Motivation der Beteiligten erfragt. Grundregeln können aufgestellt werden.

  • Entwicklung der Themenbereiche
    Die Themen, die besprochen werden sollen, werden gesammelt. Bereiche der Übereinstimmung und des Dissenses werden herausgearbeitet und eine Reihenfolge festgelegt

  • Konfliktbearbeitung
    Alle notwendigen Informationen müssen eingeholt werden. Mit Verständnis für die bestehenden unterschiedlichen Sichtweisen werden die tiefer liegenden Bedürfnisse der Beteiligten gesehen. Persönliches Gerechtigkeitsempfinden wird Raum gegeben.

  • Problemlösung
    Optionen werden entwickelt und bewertet. Sie werden gedanklich entwickelt und einvernehmlich ausgewählt.

  • Abschließende Vereinbarung
    Eine Gesamtschau wird vorgenommen und eine Abschlussvereinbarung entworfen, die von den Beteiligten, bei Bedarf auch von externen Beratern, überprüft und ggf. angepasst wird. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung und ggf. notarieller Beurkundung ist die Mediation erfolgreich abgeschlossen.

Wo liegen die Vorteile?

  • Mediation funktioniert: In 80 % der Fälle wird eine Übereinkunft erzielt

  • Mediation ist nachhaltig: Die Beteiligten erarbeiten langfristig haltbare Lösungen

  • Mediation ist beziehungsfördernd: Das Verhältnis zwischen den Beteiligten verbessert sich spürbar

  • Mediation ist schnell: Innerhalb von wenigen Tagen erhalten Sie einen Termin bei uns

  • Mediation spart Kosten: Viele Rechtsschutzversicherungen beteiligen sich und sie ist eine Alternative zu langen und teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • Mediation ist vertraulich: Sie lässt den Konflikt im vereinbarten Rahmen

  • Mediation ist sauber: sie vermeidet „dreckiges Wäsche waschen“ und ermöglicht eine Auseinandersetzung zwischen den Konfliktparteien

Kosten der Mediation

  • Bitte setzen Sie sich gerne für ein kostenloses Informationsgespräch mit mir in Verbindung

  • Beteiligung der Rechtsschutzversicherung
    Viele Rechtsschutzversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer Mediation. Ob die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden klären wir für Sie mit Ihrer Versicherung.

  • Vereinbarung im Mediationsvertrag
    Die Kosten werden vertraglich mit Ihnen vereinbart. Die Mediation wird auf der Grundlage einer Stundensatzvereinbarung abgerechnet. Wenn ein Vertrag gestaltet wird, kann dieser nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden.